Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Abschluss des Vertrags
Sie können Ihre Tour oder Veranstaltung persönlich, telefonisch oder schriftlich buchen. Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bzw. Homepage bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Es gilt nur der aktuelle Prospekt bzw. Homepage.
Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Bestätigung bzw. Rechnung zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil wir z.B. Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen konnten, liegt von uns ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann.
Bei kurzfristiger Buchung (ab 14 Tage vor der Veranstaltung) werden wir Ihre Zahlung voraussetzten, die Buchungsdokumente (Buchungsbestätigung, Rechnung, Ticket) sofort zusenden oder zum Abholen hinter-legen.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechend gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung überweisen Sie uns bitte die darauf ausgewiesene Anzahlung. Die Anzahlung wird auf den Veranstaltungspreis angerechnet und beträgt 20 % vom Gesamt-preis, mindestens jedoch € 35 ,–.
Die Restzahlung überweisen Sie uns bitte nach Erhalt der vollständigen Buchungsdokumente, spätestens 2 Wochen vor Antritt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung. Buchungen innerhalb von 4 Wochen verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Veranstaltungspreises.
3. Leistungen
Den Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie unserer Leistungsbeschreibung (Katalog, Prospekte, Homepage, Ablaufbeschreibungen), sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderung
4.1 Leistungsänderung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags (Buchungsbestätigung bzw. Rechnung), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Wir verpflichten uns Sie über Leistungsänderungen/-abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen Rücktritt anbieten.
4.2 Preisänderung
Wir behalten uns vor, sofern zwischen Preisbestätigung und vertraglich vorgeschriebenem Antritt der Veranstaltung mehr als 4 Monate liegen, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise nachträglich zu ändern, soweit dies aus wichtigen, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbaren Gründen erforderlich wird. Wir müssen Sie hierüber bis 3 Wochen vor Veranstaltungsantritt in Kenntnis setzen; danach ist eine Preiserhöhung nicht mehr zulässig.
Sie sind berechtigt ohne Zahlung eines Entgelts vom Vertrag zurückzutreten, falls sich der Preis um mehr als 10 % erhöht.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1 Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Wir können als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für unsere Aufwendungen eine Entschädigung verlangen (Veranstaltungspreis bzw. ersparter Aufwendungen, sowie abzüglich Einnahmen infolge anderweitiger Verwendung der Leistungen). Wir können diesen Ersatzanspruch nach unserer Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Preis pauschalisieren.
bis 30 Tage vor Antritt 20% mind. 35 €
bis 14 Tage vor Antritt 30%
bis 7 Tage vor Antritt 50%
bis 2 Tage vor Antritt 70%
bei Rücktritt durch Nichtantritt am Veranstaltungstag bis 100%
5.2 Umbuchung
nehmen Sie nach der Buchung der Veranstaltung vor, wie Terminänderung, inhaltliche Änderungen der Veranstaltung, Unterkunft usw., so können wir Ersatz der hierfür entstandenen Mehrkosten verlangen.
Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr ohne weiteren Nachweis für
- a) 1/2-Tages-, 1-Tagesarrangements bis 14 Tage vor Antritt,
- b) Mehrtagesarrangements bis 28 Tage vor Antritt von 35.– €
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.3 Ersatzpersonen
Bis zum Veranstaltungsbeginn können Sie sich bei der Durchführung einer Tour durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Abfahrt oder aus sonstigen dringenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei dem Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt, oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch der Veranstalter
Wir können in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Veranstaltung den Vertrag kündigen.
7.1 Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir auch den Anspruch auf den Preis; es wird aber der Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen angerechnet.
7.2 Wir treten vom Vertrag zurück.
7.2.1 Bis 2 Wochen vor dem Termin bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung (Prospekt, Katalog, Homepage) für die entsprechende Veranstaltung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Den eingezahlten Preis erhalten Sie unverzüglich zurück.
7.2.2 Bis 4 Wochen vor Antritt, wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Veranstaltung, nicht gedeckt sind. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Den eingezahlten Preis erhalten Sie unverzüglich zurück.
8. Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird eine Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie, als auch wir den Vertrag kündigen.
Bei Kündigung vor Veranstaltungsbeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Veranstaltungspreis in soweit unverzüglich zurück, dass wir eine Entschädigung erhalten. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Veranstaltung, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen
Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung
9.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
9.2 Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
9.3 Wird im Rahmen einer Veranstaltung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern Sie in der Ausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wurden. Wir haften daher nicht für die Erbringung selbst.
Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden, und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
9.4 Die Teilnahme an Outdoorveranstaltungen ist mit besonderen Risiken verbunden (Rafting, River Riding, Canyoning, Kajakfahrten usw.) und als solche in unseren Leistungsbeschreibungen ausgewiesen sind, erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe
Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
10.2 Minderung des Preises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Veranstaltung können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung). Der Preis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Veranstaltung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert bestanden hätte. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Teilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung
Wird eine Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen möglichst durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Veranstaltung infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Preises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
10.4 Schadensersatz
Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Veranstaltung führt, können Sie Schadenersatz verlangen.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Preis beschränkt,
- soweit Ihnen ein Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig zugeführt wird, oder
- soweit wir für einen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Ausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
11.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich uns vor Ort bzw. unserer Leitung / Bootsführer zur Kenntnis zu geben. Wir bzw. die Leitung/Bootsführer werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Ausschluss von Ansprüchen auf Verjährung
Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
Alle Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Teilnehmer verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Veranstaltung.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sofern es uns möglich ist, werden wir Sie über wichtige Änderungen der in der Ausschreibungen wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Veranstaltung informieren.
Der Veranstalter haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Teilnehmer den Veranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Veranstaltung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.
Der Veranstalter steht dafür ein, den Teilnehmer über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft.
Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Teilnehmer nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Teilnehmers nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Teilnehmende deshalb an der Veranstaltung verhindert ist, kann der Veranstalter den Teilnehmenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
15. Gutscheine
Bestellte Gutscheine sind sofort zur Zahlung fällig und sind ab Ausstellung 3 Jahre gültig. Sie können nur eingelöst werden, eine Auszahlung oder Teilauszahlung ist generell nicht möglich, können aber auf eine andere Person übertragen werden.
16. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im übrigen.
17. Gerichtsstand
Zuständiges Amtsgericht des Firmensitzes des Veranstalters.
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Iglu Übernachtung
Klassisch
€ 119,– pro Person (inkl. MwSt.)
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€ 149,– pro Person (inkl. MwSt.)
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€ 149,– pro Person (inkl. MwSt.)
Romantisch mit Tour
€ 179,– pro Person (inkl. MwSt.)
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Iller (für Einsteiger)
ab € 59,– pro Person (inkl. MwSt.)
Imster Schlucht (für Einsteiger)
ab € 45,– pro Person (inkl. MwSt.)
Lech (für Sportliche)
ab € 79,– pro Person (inkl. MwSt.)
Ötztaler Ache (für Sportliche)
ab € 60,– pro Person (inkl. MwSt.)
Canyoning
Gunzesried (für Einsteiger)
€ 75,– pro Person (inkl. MwSt.)
Starzlachklamm (für Sportliche)
€ 89,– pro Person (inkl. MwSt.)
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€ 109,– pro Person (inkl. MwSt.)
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Donau
€ 1.600,– pro Floß (inkl. MwSt.)
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€ 750,– pro Boot (inkl. MwSt.)